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Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit im Beitragsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung schließt die Versicherten über die einkommensteuerliche Umverteilung hinaus in ein parafiskalisches Ausgleichssystem ein. Als "Arbeiterversicherung" entstanden, orientiert sie sich bei der Bemessung des Krankensozialversicherungsbeitrags bisher in der Regel am Arbeitsentgelt. Demgegenüber bleibt das Nichterwerbseinkommen der Versicherten grundsätzlich außer Betracht. Angesichts der Tatsache, daß ein nicht unerheblicher Teil der Versicherten heute über Einkünfte aus Vermietung, Zinseinkünfte und Kapitaleinkünfte ...

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